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April 1988 Bibelbund e.V. Infobrief Nr. 3
Reprint: Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in der DDR - Jugendarbeit der Brüder-Gemeinden - Beauftragter: Karl-Heinz Vanheiden, Homeyerstr. 3, Wolgast 2220 (ehemalige Anschrift)
Geschäftsstelle & Verlag Friedrichsgrüner Str. 83, D-08269 Hammerbrücke, Tel. 037465/44455, Fax: 037465/44422, eMail: Bibelbund@christen.net
Internet: http://www.bibelbund.christen.net

Inhalt:

  1. Hat die standesamtliche Trauung eine biblische Grundlage? (BLOCHER)
  2. Neutestamentliche Schriften in Qumran? (HOWITZ)
  3. Sodom und Gomorrha im Licht der biblischen Archäologie (Forts.) (SCHÄLLER)

Hat die standesamtliche Trauung eine biblische Grundlage?

Nach biblischer Lehre wird die Eheschließung auf dem Standesamt vollzogen. "Das ist selbstverständlich", werden die einen sagen, "eine unsinnige Herausforderung", die anderen. Da sich nun aber alle über die praktische Bedeutung der Diskussion einig sind, erübrigt es sich, hierauf einzugehen, und wir können uns ohne Umschweife auf die biblische Grundlage unserer These konzentrieren. Dabei erscheint es jedoch angebracht, vorweg zwei Auffassungen zu erwähnen, die im Widerspruch zu unserer These stehen, und die wir deshalb ablehnen müssen, obwohl sie in unseren Tagen offensichtlich viel Zustimmung finden.

1.1 Erste Auffassung, die verworfen werden muss: Die Eheschließung erfolgt durch die geschlechtliche Vereinigung.

Dem steht die biblische Aussage entgegen. Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen: Obwohl die geschlechtliche Vereinigung in Gottes Augen ein wichtiges Ereignis darstellt und auf die betreffende Person eine nachhaltige Wirkung hat, ist sie keine Eheschließung.

Der Beweis dafür findet sich in einer Bestimmung, die dem Volk Israel von Gott gegeben wurde: "Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben. Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er das Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen" (2Mo 22,15-16). Was besagt das? Nun, hier wird festgestellt, dass es sich bei der stattgefundenen geschlechtlichen Vereinigung noch nicht um eine Eheschließung gehandelt hat, da das Gesetz den Mann im Anschluss daran erst verpflichtet, das Mädchen zu heiraten. Und dabei geht es nicht nur um die öffentliche Regelung eines bereits vorhandenen Ehestandes, denn der Vater des jungen Mädchens hat das Recht, sich der Heirat zu widersetzen.

Der Apostel Paulus sagt in 1Kor 6,16-17 (eine grundsätzliche Aussage zu unserem Thema) nichts anderes: "Oder wisst ihr nicht, dass, wer der Hure anhängt, ein Leib mit ihr ist? `Denn es werden`, heißt es, `die zwei ein Fleisch sein.` Wer aber dem Herrn anhängt, ist ein Geist mit ihm." Wenn Paulus von Unzucht und sexuellen Verbindungen mit einer Hure spricht, bestätigt er zwar, dass derjenige sich mit ihr eins macht und ein Fleisch mit ihr ist, aber er nennt es nicht Ehe. Er führt diese Situation an, um die Unvereinbarkeit einer solchen Verbindung bei gleichzeitiger Verbindung mit Jesus Christus verständlich zu machen. Für einen Gläubigen ist es unmöglich, einerseits ein Fleisch mit der Hure, andererseits ein Geist mit dem Herrn zu sein.

Ganz anders spricht Paulus im folgenden Kapitel des gleichen Briefes von der geschlechtlichen Verbindung in einer Ehe. Dort mag es vorkommen, dass ein Gläubiger der Ehemann (oder die Ehefrau) einer Heidin (oder eines Heiden) ist. Fürchtet euch nicht, sagt er, beieinander zu wohnen, denn der gläubige Partner heiligt den ungläubigen. Somit ist ihre geschlechtliche Verbindung in den Augen Gottes gerechtfertigt, wenn ein Ehebund besteht (1Kor 7,12-14). Es handelt sich um eine völlig andere Situation gegenüber dem außerehelichen Verkehr mit der Hure.

1.2 Zweite Auffassung, die zu verwerfen ist: Die Eheschließung gründet sich auf ein gegenseitiges Versprechen, das sich das Paar im Geheimen gibt.

Hier haben wir eine Vorstellung, die überzeugender wirkt und scharfsinniger ist als die zuvor genannte. Sie bestätigt, dass die geschlechtliche Vereinigung noch keine Ehe ist, behauptet es aber von dem gegenseitigen Versprechen zweier Personen, die sich lieben, vor Gott eins werden und es auch bleiben wollen. Demnach wäre die Ehe ein Gelöbnis unter vier Augen zwischen Mann und Frau.

Die Bibel bezeichnet die Ehe in Mal 2,14 und (nach dem Verständnis der meisten Ausleger) zweifellos auch in Spr 2,17 als einen Bund. Genügt es nun nicht, wenn die beiden Beteiligten den Bund unter sich schließen? Warum soll da noch ein Dritter, der Standesbeamte, eingeschaltet werden? Diese Einstellung - sie ist noch eine Neuerscheinung in der Geschichte der christlichen Theorie - ist nicht biblisch.

1.3 Die biblische Grundlage für die standesamtliche Trauung

Wir sind nunmehr in der Lage, unsere Frage genauer zu formulieren: Kann das gegenseitige Versprechen, das den Ehebund ausmacht, unter vier Augen erfolgen oder muss es seinen öffentlich objektiven Charakter haben, der ihm kurz gesagt durch den Standesbeamten verliehen wird? - Und damit fällt uns die Aufgabe zu, eine biblische Lehre darzulegen, über die sich die Bibel selbst nicht zusammenhängend und oft nur andeutungsweise äußert. In der Heiligen Schrift gibt es kein 11. oder 614. Gebot, das vorschreibt: "Du sollst deinen Ehebund auf dem Standesamt schließen!" Bestünde ein solches Gebot, dann wäre unsere Frage gegenstandslos.

Für seine Abwesenheit gibt es zwei Gründe. Der erste Grund ist ganz einfach die Tatsache, dass es in den israelitischen Ortschaften kein Standesamt gab. Ja selbst in den griechisch-römischen Städten war diese Einrichtung unbekannt. Die Art und Weise, wie die Gemeinschaft und die Obrigkeit in biblischen Zeiten den Ehebund bestätigten, entsprach nicht unseren Gepflogenheiten. Zum Zweiten gibt es in der ganzen Schrift keine systematische Darstellung vom Wesen und Recht der Ehe. Wie bei den meisten biblischen Lehren wird auch diese ethische Frage nicht so behandelt, wie wir es von unseren Lehrbüchern her kennen. Trotzdem befasst sich die Bibel auf mancherlei Weise mit der Ehe. Je nach Anlass, oft wie beiläufig, greift sie das Thema auf. Hier findet sich eine Anweisung, dort eine andere, und das, was in den zahlreichen Texten enthalten ist, muss man zusammentragen.

Doch warum hat Gott diese Taktik gewählt, nicht nur in Bezug auf die Ehe, sondern auch im Blick auf viele andere Fragen? Weil es ganz sicher die beste Methode ist. Und wenn wir darüber nachdenken, welche vielfältigen Aufgaben ein Bibeltext hat, wird es uns auch verständlich. Das Wort Gottes ist ja nicht nur ein Lehrbuch, es ist zugleich unser Lebensbrot und soll Gelehrten wie Ungelehrten dienen. So wie im medizinischen Bereich die Form der roten Blutkörperchen die einfachste und doch vollkommenste ist, um alle notwendigen Funktionen zu erfüllen, so ist auch die Methode, die Gottes Weisheit für die Bibel gewählt hat, die beste, um allen Aufgaben gerecht zu werden. Es muss daher eine gewisse Arbeit geleistet werden (und das erklärt die Daseinsberechtigung der Theologen), um in den verschiedenen Texten das, was die Bibel mehr oder weniger versteckt über die Ehe lehrt, zu entdecken und zusammenzutragen. Was also können wir über die biblische Grundlage für die standesamtliche Trauung sagen?

1.3.1 In der Bibel wird das als Ehe bezeichnet, was man in Israel und darüber hinaus auch in der griechisch-römischen Gesellschaft darunter verstand.

Was Gott in der Bibel über die Ehe offenbart, über ihre Einsetzung durch Gott selbst (1Mo 2) oder über bestimmte, von ihm gewollte Merkmale, betrifft Tatsachen, die allgemein bekannt sind und daher vorausgesetzt werden. Die Menschen, mit denen Gott über die Ehe spricht, wissen, was er meint, da sie von der Ehe eine bestimmte, fest umrissene Vorstellung haben. Und nach diesem allseits anerkannten Vorstellungen handelt es sich bei der Eheschließung um ein gesellschaftliches Ereignis. Es unterliegt tatsächlich keinem Zweifel, dass in den meisten Kulturen, wenn nicht in allen, die Ehe nicht durch eine private Vereinbarung zustande kommt. In Israel war der Ehevertrag eine öffentliche Abmachung, in die die ganze Gemeinschaft mit einbezogen wurde.

Wie können wir das beweisen?

Zur Unterstützung der obigen Feststellungen findet sich in 1Mo 34 eine beachtenswerte Geschichte: Sichem, der Sohn Hamors, verliebt sich in Dina, die Tochter Jakobs. Er weiß ihr den Hof zu machen, er verführt sie, sie willigt ein und sie schlafen zusammen. Das Verhältnis ist so glücklich (sie lieben sich und da der junge Mann sich verantwortlich weiß, will er sich binden), dass der Vater Sichems zu Jakob geht und verspricht, alles zu ordnen. Doch die Brüder Dinas sind empört. Man hat ihre Schwester wie eine Hure behandelt, und sie wollen sich rächen. Unser Text verurteilte zwar die Maßlosigkeit ihrer Rache und ihre Hinterlist, mit der sie zu Werke gehen, bestreitet aber nicht die Berechtigung ihres Einspruchs: "Durfte er unsere Schwester wie eine Hure behandeln?" In diesem Punkt muss ihnen Jakob Recht geben. So zahlen Sichem und seine ganze Familie mit ihrem Leben für die Sünde des vorehelichen Geschlechtsverkehrs. Gewiss, eine Strafe, die in keinem Verhältnis zur begangenen Tat steht. Trotzdem ist die Geschichte ein gutes Beispiel für die soziale und öffentliche Bedeutung der Ehe.

In Israel begnügte man sich im Übrigen noch nicht mit dem Abschluss eines Familienvertrages, um die eheliche Vereinigung zuzulassen. Darüber hinaus wurde zwischen beiden Ereignissen noch eine kürzere oder längere Zeitspanne eingeschoben. Rechtlich befanden sich die Verlobten (im Unterschied zu den heutigen Regeln) bereits im Stand der Ehe. Das Heiratsgeld war gezahlt, und im Falle der Untreue galt die Braut als Ehebrecherin. Trotzdem wurde die geschlechtliche Vereinigung bei denen, die dem Herrn in Treue dienten, erst nach der öffentlichen Hochzeitsfeier vollzogen.

1.3.2 Der Fortbestand der einmal anerkannten ehelichen Verbindung war eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit, die die Ältesten der Stadt überwachten.

Der eindrucksvollste Text hierzu findet sich im Römerbrief (7,2). Dort heißt es, dass die Frau "durch Gesetz" (durch das Gesetz) an ihren Mann gebunden ist. Die Ausleger zögern: Ist es das römische Recht oder das israelitische Gesetz, an das Paulus denkt? Der hier zum Ausdruck kommende Gedanke betrifft eher die "Rechtmäßigkeit" als ein besonderes Gebot, denn im Original steht kein Artikel. Auf diese Weise ist die Frau rechtlich gebunden. Es ist ein Begriff aus der Rechtspflege. Die Tatsache, dass der Ehebruch wie ein Verbrechen bestraft wird, bestätigt es. Nach 5Mo 22,22 gehört es zu den Pflichten der Ältesten, den Repräsentanten der Obrigkeit, selbst dann, wenn von Seiten des Ehemannes keine Klage vorliegt, die Ehebrecher mit dem Tod zu bestrafen. Wir sehen: Bei der Ehe geht es nicht nur um eine Privatangelegenheit zwischen zwei Personen.

Wenn nun aber die bestehende Ehe unter der Aufsicht der Obrigkeit steht und zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehört, dann kann auch ihr Beginn nicht ohne Beziehung zu ihr sein. Wenn sie über die eheliche Treue zu wachen hat, wie das auf Grund der angeführten Schriftstellen nicht angezweifelt werden kann, dann muss das gegenseitige Versprechen notwendigerweise vor ihr abgelegt werden. Die Eheleute schließen nicht nur vor Gott einen Bund (ob sie sich dessen bewusst sind oder nicht), sondern dem Willen Gottes gemäß auch vor der Obrigkeit, die Gottes Dienerin ist. Ihr wurde die göttliche Macht und Befugnis übertragen, die Ordnung des öffentlichen Lebens aufrecht zu erhalten. Und dazu gehört auch unter anderem die Eheschließung.

Der Ablauf dieses Vorgangs mag unterschiedlich sein. In manchen Ländern begnügt sich die Obrigkeit mit dem Offenkundigwerden des Ehebündnisses. Sie wird durch das öffentliche Gerücht von der Heirat in Kenntnis gesetzt und erkennt sie an. Die Behörde kann die Angelegenheit auch einem Vertreter übertragen. In nicht wenigen Volksgruppen dient der Priester als Vollzugsperson. Das war und ist bis heute in Israel der Fall. Die Juden verheiraten sich vor dem Rabbi, was für die dort lebenden Christen zum Problem wird; sie sind gezwungen, im Ausland zu heiraten. In den Vereinigten Staaten kann der Gemeindepfarrer auf Grund einer besonderen Lizenz den Trauakt zelebrieren. Das Verfahren, wie es in unserer westlichen Zivilisation und darüber hinaus in weiten Teilen der Erde üblich ist, entspricht einer Entwicklung und staatlichen Organisation, die durchaus richtig und normal ist. Die Erklärung der Verlobten erfolgt auf dem Standesamt vor Trauzeugen und insbesondere vor dem Standesbeamten, dem Vertreter des Bürgermeisters, der dann die Eheschließung im Namen des Rechts ausspricht. Dabei handelt es sich keineswegs um einen Machtmissbrauch von Seiten der Obrigkeit, denn wie wir gesehen haben, ist die Ehe eine Verbindung von weit tragender sozialer und objektiver Bedeutung.

1.3.3 Es gibt noch eine dritte Erwägung, die mehr theologischer Art ist und die biblische Bedeutung der Ehe und des Leibes betrifft.

Nach Darstellung der Heiligen Schrift vereinigen sich in der Ehe zwei Menschen zu einem Fleisch. Es ist nicht die Vereinigung von zwei Herzen zu einer Seele. Hier kommen oft Verwechslungen vor. Gewiss gehört auch das zur göttlichen Absicht, dass in der Ehe die Vereinigung von zwei Herzen zum Ausdruck kommt, aber das ist nicht das, was die Ehe ausmacht.

Nach den Gedanken der Bibel bedeutet der Leib mehr als die 40-80kg unseres Körpergewichts. "Der Leib", das umfasst unser ganzes Dasein in dieser Welt: unser Haus, unsere wirtschaftliche Stellung, unsere Existenzmöglichkeiten (bios), unsere soziale Situation. Symbol dafür ist unser Name. Und so muss auch die Ehe als die Vereinigung von zwei Menschen in diesem erweiterten Sinn verstanden werden: eine freiwillige Vereinigung, die zunächst im engeren Sinn das Einswerden des Fleisches meint, darüber hinaus aber auch den wirtschaftlichen, sozialen Zusammenschluss, um eine winzige Zelle der großen menschlichen Gemeinschaft zu bilden. Die Sünde der Unzucht, die Paulus anprangert, stellt eine Spaltung im Inneren des so verstandenen Leibes dar: "Flieht die Unzucht! Jede Sünde, die ein Mensch begehen mag, ist außerhalb des Leibes; wer aber Unzucht treibt, sündigt gegen den Leib" (1Kor 6,18). Der Ausdruck "außerhalb des Leibes" ist auffallend. Unter anderem (es gibt mehrere Deutungen) bezeichnet er eine unnatürliche Teilung des Leibes im weiteren Sinn und sagt, dass sich die Sünde gegen ihn richtet.

Wenn gewisse Christen in wohlmeinender Absicht die gesellschaftliche Bedeutung der Ehe nicht wahrnehmen, dann gibt es hierfür zwei Gründe:

Die Vorstellung, der Gesellschaft anzugehören, wird mehr und mehr als anstößig empfunden. Sicher beschränkt sich unser Menschsein nicht darauf, Teil der Gesellschaft zu sein. Wir haben auch eine Beziehung zu Gott. Doch wohl oder übel ist jeder von uns ein Glied der menschlichen Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten, die diese Zugehörigkeit mit sich bringt. Und hier wird nun die Unterordnung und der Gehorsam gegenüber der von Gott verordneten Obrigkeit verbindlich - auch dann, wenn sie nicht nach Gott fragt; auch dann, wenn sie Gott leugnet - sie ist von Gott eingesetzt, um über die Ordnung des öffentlichen Lebens zu wachen.

Nur wer diese Tatsachen übersieht, kann die standesamtliche Trauung ablehnen. Wo sie jedoch anerkannt wird, offenbart sie sich als eine Maßnahme der göttlichen Weisheit, die stets gut ist und unser Bestes will. Denn was gilt selbst bei größter Aufrichtigkeit das Versprechen derjenigen, die, eng aneinander geschmiegt, langsam von den Wogen der Zärtlichkeit und Lust erfasst werden? Gewiss, sie selbst glauben in diesem Augenblick an die Dauerhaftigkeit ihrer Treueschwüre, doch werden sie auch im ernüchternden Alltagskampf um die Treue standhalten? Das Bewusstsein, dann durch eine Erklärung vor der Öffentlichkeit und vor der Obrigkeit gebunden zu sein, wird zweifellos mehr Gewicht haben und sich als eine segensreiche Hilfe unseres Gottes auswirken.

Henri Blocher

Neutestamentliche Schriften in Qumran?

Die älteste Evangelienhandschrift gefunden? In der 7. Höhle von Qumran wurden 1955 im Februar und März Papyrusfragmente gefunden, die 1962 an die Öffentlichkeit gelangten. die anderen Höhlen enthielten hebräische und aramäische Texte. Papyrus als Beschreibstoff kam so gut wie nicht vor. Höhle 7 dagegen hatte nur griechische Texte und ausschließlich Papyri. Doch das wurde zunächst kaum beachtet. Einige Papyri wurden entziffert und als griechische alttestamentliche Fragmente eingeordnet:

Für die Fragmente 3-5 fand man keine passenden alttestamentlichen oder apokryphen Stellen, so wurde die Identifizierung abgebrochen. Man kam nicht auf den Gedanken, dass die Fragmente etwa neutestamentliche Texte enthalten könnten, da die Höhlen ja schon im Jahre 68 n. Chr. versiegelt wurden und die Bewohner von Qumran vor den römischen Truppen flohen.

1972 nahm J. O`Callaghan, ein spanischer Papyrologe, die Arbeit wieder auf und suchte erfolglos nach alttestamentlichen Parallelen. Ehe er die Arbeit ganz abbrach, versuchte er es im NT. Er fand, dass Markus 6,52-53 zu dem Fragment 7QS passen würde. Er brachte nun eine internationale Fachdebatte in Gang. Es gab Zustimmung und Ablehnung. Zustimmung von denen, die sich einen entscheidenden Schlag gegen die vorherrschende neutestamentliche Einleitungswissenschaft erhofften, energische Ablehnung von denen, die die vorherrschende Schule vertraten. In den deutschsprachigen Ländern wurde es nach der Ablehnung durch Prof. K. Aland, Leiter des Instituts für neutestamentliche Textforschung Münster, um diese Identifizierung still. O´Callaghan arbeitete weiter, doch wurden auch im englischsprachigen Raum seine Ergebnisse kaum noch zur Kenntnis genommen. "Dennoch kann für den Textgeschichtler, der ohne fertige Prämissen das zur Kenntnis nimmt, was ein Papyrus wirklich besagt, vor allem an der einen Identifizierung, um die es auch O`Callaghan in erster Linie ging, kaum Zweifel bestehen: 7Q5 ist Markus 6,52-53."

Nun aber etwas Genaueres zum Textfund. Das Fragment ist maximal 3,9 cm hoch und maximal 2,7 cm breit. Der rechte Rand ist stark beschädigt, so dass Buchstaben sich dort nicht erhalten haben. Der Text ist ohne Worttrennung geschrieben. In der 3. Zeile ist aber ein längerer Abstand von ca. 3 Buchstaben, das heißt, es handelt sich um einen Paragraphos (in antiken Handschriften Wechsel zwischen zwei Erzähleinheiten). Der Satz danach beginnt mit "kai" (= und), einer für Profangriechisch ungewöhnlichen auffälligen Konstruktion, die grammatisch als Parataxe (Beiordnung) bezeichnet wird. Zeile 4 enthält die seltene Buchstabenkombination: -nnes. "Insgesamt umfasst das Fragment 20 zum Teil nur bruchstückhaft erhaltene Buchstaben auf 5 Zeilen." Der Papyrus ist einseitig beschrieben, das heißt, er stammt von einer Schriftrolle. Seine Farbe ist ein helles Kastanienbraun, die Tinte ein klares Schwarz.

J. O`Callaghan hat nun die -nnes-Verbindung mit Hilfe einer hypothetischen Rekonstruktion als Gennesaret" genutzt, um Mk 6,52f zu ermitteln. In Mk 6,52 findet sich auch der Wechsel zwischen zwei Erzähleinheiten (Jesus geht auf dem See V. 45-52; Heilung vieler Kranker V. 53-56). Der fragmentarische Text enthält noch einige Besonderheiten. In der 3. Zeile ist aus dem d (Standardtext) ein t geworden. Zur Zeit Jesu war diese Lautverschiebung gut bekannt, wie durch verschiedene Papyri und den Fund eines Absperrungssteines des Tempels bestätigt wird.

In der 3. Zeile sind drei richtungsbeschreibende Worte ausgefallen: "epi ten gen" (= auf das Land). In 4 von 6 Stellen im NT wird nach "diaperao" = "überschiffen" auch keine Richtungsangabe gebraucht. Der Vergleich zu anderen sehr alten Handschriften wie p52 zeigt, dass es auch dort ähnliche Auslassungen gibt. Diese Auslassungen wurden übrigens durch die Stichometrie der Zeilen festgestellt, d. h. man schloss vom Buchstabenbestand auf die Zeilenlänge (jede Zeile enthält bei 7Q5 bis auf kleine Abweichungen die gleiche Buchstabenzahl: 20/23/20/21/21). Durch diese textlichen Besonderheiten ordnet sich dieser Papyrus recht gut in das Erscheinungsbild der ältesten Handschriften ein.

C. P. Thiede behandelt nun noch einige umstrittene Buchstaben des Fragments. Sein abschließendes Urteil lautet: "Somit sind, zusammenfassend, nicht nur sämtliche positiven Nachweise für die Richtigkeit der Identifizierung erbracht, es sind darüber hinaus alle denkbaren Einwände entkräftet. Nach allen Regeln paläographischen (die Lehre von den frühen Entstehungsformen der Schriftzeichen betreffend; der Verf.) und textkritischen Arbeitens steht fest, 7Q5 ist Markus 6,52-53, das älteste erhaltene Fragment eines neutestamentlichen Textes, um 50, mit Sicherheit vor 68 geschrieben." O`Callaghan hat nun vorgeschlagen, weitere Fragmente als neutestamentliche Stellen zu identifizieren, so 7Q6 = Mk 4,28; 7Q8 = Jak 1,23-24; 7Q4 = 1Tim 3,16-4,3, was tatsächlich möglich und zum Teil sogar sehr wahrscheinlich ist.

Dieses Buch von C. P. Thiede hat mich weitestgehend von der Richtigkeit der Identifizierung überzeugt. Es ist in einer sachlichen ausgewogenen Art geschrieben. Schlussfolgerungen wird die neutestamentliche Einleitungswissenschaft in ihrer Evangeliendatierung ziehen müssen, denn mit diesem Fund haben wir eine Abschrift eines Evangeliums noch aus der Zeit vor dem Jahre 70 n. Chr. Es gab also das Mk-Evangelium schon Mitte des 1. Jahrhunderts. Die ersten Christen nutzten auch noch die Rollenform; der Kodex (= Buchform) ist erst nach dem 1. Jhd. bezeugt (p 52). Die Evangelien sind also möglicherweise doch früher geschrieben, als bisher angenommen. Des Weiteren zeigt uns das Auffinden neutestamentlicher Papyri in Qumran die vielfältigen Beziehungen der ersten Christen zu ihrer Umwelt.

(nach Carsten Peter THIEDE "Die älteste Evangelienhandschrift?" TVG-Brockhaus Wuppertal 1986, woraus sämtliche Zitate entnommen wurden)

Sieghard Howitz


Sodom und Gomorrha im Licht der biblischen Archäologie (Forts.)

Totes Meer

Etwa einen knappen Kilometer südwestlich der Ortslage von BAB EDH-DHRA liegt der bereits erwähnte Mammutfriedhof. Die ersten Begräbnisse werden in die Zeit um 3200 v. Chr. (= Übergangszeit vom Chalkolithikum zur Frühen Bronze) datiert. Damals war aber die Stadt noch gar nicht erbaut; der Friedhof wurde dann etwa 1000 Jahre lang als zentraler Begräbnisplatz benutzt. Nicht nur die Menschen der sich inzwischen entwickelnden Ortslagen, sondern auch die großen Nomadenstämme, die das Gebiet durchstreiften, scheinen ihre Toten hierher gebracht zu haben.

Auf diesem gewaltigen Friedhof wurden drei unterschiedliche Arten von Gräbern bestimmt. Die ältesten (und zahlreichsten!) sind die sogenannten "Grabschächte" (oder "Schachtgräber"). Sie bestehen aus einem runden Schaft von etwa 1 m Durchmesser, der etwa 2 m in die Tiefe führt. Am unteren Teil des Schaftes finden sich dann 1 bis 5 kugelförmige Aushöhlungen - die eigentlichen Grabkammern. Jede dieser Grabkammern war von der Grundfläche des Schaftes her mit einem flachen Rollstein verschlossen.

Jede einzelne dieser Grabkammern enthält die Gebeine von etwa 5 Menschen, die - kein Schreibfehler dies! - hier zum zweiten Male beerdigt wurden. D. h. die Kochen fanden hier die letzte Ruhe, nachdem an anderem Ort offenbar schon einmal eine Bestattung der Toten stattgefunden haben musste.

Die Schädel wurden längs der Grabkammer angeordnet. Die anderen Knochen wurden in der Mitte der Grabkammer aufgehäuft. Als Grabbeigaben fanden sich überwiegend Tongefäße. Doch sind auch seltenere Gegenstände belegt, so z.B. eine Tonfigurine, die von den Forschern als eine Muttergottheit gedeutet wurde; ferne Holzstäbe, Keulenknaufe, Schilfmatten, Sandalen und Körbe. Einst dienten auch Nahrungsmittel als Grabbeigaben. Gerste, Trauben und Pfirsiche konnten anhand der Überreste identifiziert werden.

Diese Grabschächte wurden hauptsächlich in der Zeit vor der Städtegründung benutzt. Einige wenige Grabschächte besaßen nur eine Kammer am Grund des Schaftes. Sie wurde für die Erstbestattung eines Toten genutzt, der in die Mitte der Grabkammer gelegt wurde. Diese Grabschächte für Einzelpersonen stammten aus der Zeit nach der Städtegründung. Die anthropologischen Untersuchungen der Knochen ergaben, dass die ehemaligen Bewohner dieses Gebietes große, stattliche Menschen gewesen sein müssen. Ihre Körpergröße liegt um 1,90 m.

Nach der Errichtung der Stadt ging man dazu über, sogenannte "Beinhäuser" (Karner) zur erneuten Bestattung der Toten zu nutzen. Diese Karner haben wir uns als rechteckige, hausähnliche Gebilde aus Asphaltziegeln vorzustellen, deren "Raumlänge" von 3 bis 7,5 m reicht. Die Eingänge befanden sich in der Längsseite des Raumes. Aber es wurden auch runde Karner gefunden. Der Boden dieser Beinhäuser war gewöhnlich mit Steinen gepflastert. Die Knochen fanden sich in großen Haufen angeordnet. In einem Karner fanden sich die Gebeine von 200, in einem anderen sogar die von 300 Menschen.

Obwohl die Anzahl der Grabschächte die der Karner bei weitem übersteigt, wurden viele Menschen nicht in einem Grabschacht, sondern in einem Karner zum zweiten Male bestattet. Auch in den Karner fand man viele Grabbeigaben: riesige Mengen an Töpferware, eine halbmondförmige Streitaxt, Schmuckgegenstände aus Gold, hölzerne Kämme, Textilien und metallene Waffen.

Ein dritter Grabtyp ist eine Begräbnisstätte für die Erstbestattung einer Einzelperson. Zu diesem Zweck wurde eine rechteckige Kammer in den Kalkstein gehauen und mit einer Steinplatte bedeckt. Darüber wurde dann noch ein Erdhügel aufgeschüttet. Diese Art der Gräber war typisch für die Zeit, in der die Stadt BAB EDH-DHRA - offenbar durch eine Brandkatastrophe - zerstört wurde (ca. 2350 v.Chr.).

Von den drei anderen Stellen - Safi, Feifa und Khanazier - sind uns bislang keine Ausgrabungen bekannt geworden. Sehr interessant ist aber, dass die berühmte Mosaik-Karte von Madeba - sie ist Teil eines Fußbodens einer byzantinischen Kirche aus dem 6. Jahrhundert (vgl. Rienecker Bibellexikon, Sp. 1568; nicht enthalten in der Volksausgabe) - Safi mit Zoar identifiziert, einer der fünf "Städte der Ebene".

Safi besitzt ebenfalls einen gewaltigen frühbronzezeitlichen Friedhof, der dem von BAB EDH-DHRA beinahe gleichkommt. Auch FEIFA scheint in vieler Hinsicht BAB EDH-DHRA zu ähneln. Auch hier hat einst eine gewaltige Brandkatastrophe gewaltet. Überall findet sich poröse Holzkohle, die man mühelos mit der Hand zusammenscharren kann (ebenso in NUMEIRA!). Auch hier ein gewaltiger Friedhof.

Die fünfte Fundstelle - KHANAZIER - liegt am äußersten Südende des Ghor, direkt vor dem Beginn des Araban-Tales, das sich von Ghor bis zum Golf von Akabah am Roten Meer erstreckt. Eine Mauer hat einst die Ortslage umgeben. Ein Turm ist deutlich auszumachen. Vermutlich war diese Stadt in der frühen Bronzezeit sehr bedeutsam. Dennoch müssen weitere Grabungen abgewartet werden. Deren Ergebnisse erst werden uns weitere Detailaussagen ermöglichen.

Und was ist mit Sodom und Gomorrha? Sind diese Städte nun gefunden oder nicht? Manchem Leser mag bei der sehr ins einzelne gehenden Beschreibung der Grabungsbefunde diese Frage mit wachsender Ungeduld bewegt haben. Aber eine Antwort, soll sie auch wissenschaftlich sicher sein, darf niemals von Wunschdenken, auch nicht von biblisch interessiertem Wunschdenken diktiert sein. Es ist ungemein schwierig, viel schwieriger als die meisten Leser sich vermutlich vorzustellen vermögen, eine alte Ortslage mit Sicherheit zu identifizieren. Man stelle sich vor, es würde in einer dieser alten Städte ein Tontäfelchen gefunden, auf welchem sich zweifelsfrei der Name "SODOM" fände. Was wäre damit bewiesen? Auf gar keinen Fall, dass der Fundort auch Sodom wäre. Das Täfelchen könnte schließlich von einem Ort dorthin gebracht sein.

Bei den Ausgrabungen auf Tel Mardikh fanden sich bereits 1964 während der ersten Grabungskampagne Hinweise, dass es sich hier möglicherweise um das alte EBLA handeln könnte. Und dennoch waren mehrere Jahre angestrengtester Arbeit nötig, bis die Ortslage tatsächlich mit Ebla identifiziert werden konnte. Bei BAB EDH-DHRA und den anderen Städten liegt die Situation noch ungleich schwieriger, weil bislang keine Klarheit bringenden Schriftdokumente aufgefunden wurden. Geduld ist also nötig.

Andererseits allerdings sind die hier erwähnten Grabungsbefunde höchster Beachtung wert. Denn wenn so anerkannte und bedeutende Fachleute wie RAST und SCHAUB mit Ernsthaftigkeit in Erwägung ziehen, dass sie möglicherweise die in 1Mo 14 erwähnten Städte gefunden haben könnten, dann ist das allein schon ein Umstand, der den Bibelleser zu schärfster Aufmerksamkeit nötigt.

Unser volles Vertrauen an die volle Historizität aller von der Bibel berichteten Ereignisse darf allerdings niemals von der Anzahl der gelungenen oder noch ausstehenden außerbiblisch-wissenschaftlichen Bezeugungen abhängig sein. Hier gilt vielmehr eine Anwendung von Hebr 11,3: "Durch Glauben verstehen wir, dass die Welten durch Gottes Wort gemacht sind." Durch Glauben allein wird uns auch der volle Zugang zu dem in der Bibel bezeugten Handeln Gottes in Erwählung, Führung, Gnade und Gericht ermöglicht.

Manfred Schäller