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1998-4
| Theologische Aufsätze |
Steffen Denker
Der Bibelbundkongreß 1998 hat es sich zur Aufgabe gemacht, biblisch begründete Antworten auf die aktuellen ethischen Herausforderungen zu geben. Wir sollen in dieser Arbeitsgruppe Alarm um "Ehescheidung und Wiederheirat" schlagen.
Zahlreiche Gründe lassen sich für diese Entwicklung seit der Achtundsechziger Moralrevolution" auflisten. Die Ehescheidung vereinfachende bürgerliche Gesetze und der weitestgehende Wegfall der sozialen Ächtung Geschiedener haben ihren Teil dazu beigetragen. Dank der wirtschaftlichen Prosperität ist der moderne Mensch in der Lage, seinen Individualismus zu pflegen und im Zweifelsfall gegenüber dem gemeinschaftlichen Leben - beispielsweise in der Ehe - als das höhere Gut einzustufen. Eine Eheschließung wird als freiwillige formale Angelegenheit betrachtet, die das Zusammenleben regelt, wenn die Partner dies wünschen. Konstitutiv für das Zusammenleben sei "dieses Stück Papier 'Trauschein'" aber keineswegs. Man schätzt, daß es derzeit etwa 1.600.000 unverheiratet zusammen wohnender Paare gibt.[ 4 ] Wichtig sei, so die gängige Überzeugung, die Anziehung und Begeisterung zum Partner zu spüren. Verfliegt das romantische Liebesgefühl, ist auch die gemeinsame Basis für die Beziehung weg. Man geht aus einander, um den nächsten Partner, der dieses "Gribbeln im Bauch" erzeugen kann, zu heiraten oder einfach so mit ihm zusammenzuleben.
Das christliche Leben wird von dieser gesellschaftlichen Entwicklung betroffen. Die Kirchen sehen sich mit den theologischen Zweifeln, menschlichen Schicksalen und praktischen Folgen der Scheidungspraxis konfrontiert. Die gesellschaftliche Entwicklung stellt die biblische Überzeugung von der Ehe als lebenslänglicher monogamer Verbindung zweier verschiedengeschlechtlicher Partner in Frage. Der Theologische Ausschuß der Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat sich in seinem Arbeitspapier "Sexualität und Lebensformen" mit der "Relativierung von Ehe und Familie" auseinandergesetzt und dabei selbst "einer Anpassung der Kirche an den Trend zum Abbau normativer Festlegungen im Bereich sexuellen Verhaltens den Weg" bereitet, wie Pannenberg in einem Kommentar feststellte.[ 5 ]
| Christliche Ehepaare neigen heute leichter dazu, auf ihre Eheprobleme mit einer Scheidung zu reagieren statt sie zu lösen |
Der Exeget und Seelsorger sieht sich bei dem Thema "Scheidung und Wiederheirat" gewissen Erwartungen ausgesetzt. Einerseits wird das grundsätzliche Verbot von Scheidung und Wiederverheiratung als Zeichen von Rechtgläubigkeit gefordert. Schon der etwa 207 zu den Montanisten übergetretene Tertullian[ 6 ] forderte in seiner Schrift De monogamia (Von der Einehe) (ca. 217), jegliche Wiederverheiratung von Christen, auch den Verwitweten, zu verbieten.[ 7 ] Andererseits wird es als kaltherzig kritisiert, Menschen in schwierigen Ehesituationen nicht das Recht auf Scheidung und Wiederverheiratung zuzugestehen.[ 8 ] Es ist nicht unsere Absicht, dem Druck der verschiedenen Positionen nachzugeben. Wir werden uns hier im wesentlichen auf eine erneute Sicht auf den biblischen Befund beschränken und einige praktische Konsequenzen ziehen.[ 9 ]
| Jede Scheidung ist eine Tragödie, trotzdem setzt sich die Heilige Schrift damit auseinander |
Allein unter dieser Perspektive ist jede Scheidung eine Tragödie. Sie reicht niemals an den ausdrücklichen Willen Gottes heran und ist also grundsätzlich zu verwerfen.
Wenn sich die Heilige Schrift doch mit Scheidung auseinandersetzen muß, so liegt das an der Fallsgestaltigkeit des jetzigen Zeitalters. Seit dem Sündenfall müssen auch die Ehen jenseits von Genesis 3 geführt werden. Die Sünde läßt den Menschen die lebenslängliche Zuordnung von Mann und Frau nicht länger als neue unzerreißbare Lebenseinheit, als exklusive Verbindung, als totale Lebens- und Liebesgemeinschaft, als von ihrem Wesen her unauflöslich und als Ort der sexuellen Gemeinschaft erfahren.[ 10 ] Es kommt zur Entfremdung, zu Streit und Haß, Mißbrauch, Egoismus, gedanklichem oder vollzogenem Ehebruch und auch zur Scheidung.
| Im Volk Gottes ist Scheidung eine Tatsache - im Alten und im Neuen Testament |
Die Antwort auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Scheidung und Wiederheirat ist mit den biblischen Gegebenheiten also von vornherein dem kasuistischen Mißverständnis enthoben.
Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Frauen. Offenbar hatte sich bis zu dieser Zeit bereits eine Scheidungspraxis im Volk entwickelt. In der schöpfungsgemäßen Zuordnung aber war weder Scheidung noch die inzwischen ebenfalls gängige Polygamie vorgesehen. Gott wollte nicht, daß die Frauen der Willkür der Männer ausgesetzt seien. Die Scheidung brachte sie sowohl in eine persönliche Krise, verletzte ihre glaubensmäßige Integrität und stürzte sie oft in eine wirtschaftliche Notlage. Selbst wenn die Frau Anlaß durch "etwas Anstößiges" gegeben haben sollte, erschwerte Gott die Entscheidung für eine Scheidung, indem er die Endgültigkeit der Trennung herausstreicht. Wenn Scheidung, dann ganz, ohne weitere Ansprüche des ehemaligen Mannes. Wenn die Frau wieder heiraten würde - und davon geht die Schrift hier aus - könnte und dürfte der Mann nicht mehr zu ihr zurück, wenn sie wiederum entlassen oder sogar wenn ihr zweiter Mann gestorben wäre. Schließlich hat er als ursprünglicher Ehemann sie entlassen und - sei es durch die Scheidung, sei es durch die ohne vorhergehende Scheidung nicht möglich gewesene zweite Eheschließung - die Verunreinigung der Frau provoziert: ... dann kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie seine Frau sei, nachdem sie unrein gemacht worden ist ... (5Mo 24,4a).
| Auch zu biblischen Zeiten war die Ehe eine öffentlich-rechtliche Institution, nicht eine Privatangelegenheit zwischen zwei Menschen |
Uneins waren sich die Schriftgelehrten über den zulässigen Scheidungsgrund, die "schändliche Sache" oder "die Blöße einer Sache." Die neutestamentliche Exegese erwähnt in diesem Zusammenhang oft den zeitgenössischen Streit zwischen der Schule des Rabbi Schammai und der Schule des Hillel. Schammai hatte gelehrt, daß dem Mann die Scheidung gemäß dem Wort von der "schändlichen Sache" 5Mo 24,1 bei einer Unzuchtsünde der Frau erlaubt sei. Die Betonung liegt auf der Schändlichkeit des Verhaltens. Hillel und die Nachfolger seiner Schule erweitern das Verständnis dieses Ausdrucks. Sie lehren, der Mann dürfe seine Frau entlassen, wann immer er Anstoß an ihr nehme. So wird gelehrt: "Der Mann darf seine Frau entlassen, wenn er irgend etwas ihm Mißfälliges an ihr findet,"[ 13 ] so auch, wenn sie das Essen anbrennen läßt,[ 14 ] mit aufgelöstem Haar ausgeht, mit jedem beliebigen redet, eine Schreierin ist (R. Tarphon, ca. 100 n. Chr.), ihren Mann in Anwesenheit der Schwiegereltern schimpflich behandelt (R. Abba Saul, ca. 150 n. Chr.) und im weiteren Sinn alles, was gegen die guten Sitten verstieß.[ 15 ]
Von der nachexilischen Zeit berichten Esra 10 zusammen mit Neh 13,27-30, wie sich die israelischen Männer von ihren nichtgläubigen - ausländischen - Frauen trennen. Sie gestehen ihre Verbindung mit diesen Frauen als Treulosigkeit. Sogar Priester hatten sich auf diese Weise schuldig gemacht. Das Gesetz hatte für sie ausdrücklich bestimmt, nur Jungfrauen aus dem eigenen Volk zur Frau zu nehmen, also keine ausländischen Frauen. Auch Frauen, die bereits einem anderen Mann gehörten, kamen für eine Priesterehe nicht in Frage: Er soll eine Frau in ihrer Jungfrauschaft nehmen. Eine Witwe und eine Verstoßene und eine Entehrte, eine Hure, diese soll er nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen soll er zur Frau nehmen (3Mo 21,13-14). Um die Hoffnung für Israel wieder herzustellen (Esr 10,2) und den Priesterdienst zu reinigen (Neh 13, 29-30), trennen sie sich von den fremden Frauen. Die menschlichen Tragödien dahinter werden nicht verschwiegen (Esr 10,1.6.9). Obwohl der Ungehorsam der Diener Gottes zu anderen Zeiten nicht weniger groß war, wiederholt sich ein solches Ereignis nicht.
Der Prophet Maleachi als ungefährer Zeitgenosse verwendet auch einen Gutteil seiner Schrift auf die Kritik an den verantwortlichen Priestern. Auch er kennt die religionsvermischenden Ehen und droht den betroffenen Männern mit dem Tod (Mal 2,11-12). Außerdem hat sich eine lasche Scheidungspraxis auf breiter Basis eingeschlichen, so daß der Prophet generell aufrufen kann, die in jungen Jahren vor und mit dem Herrn geschlossenen Ehen nicht zu verlassen (Mal 2,13-15). Begründung: Ich hasse Scheidung, spricht der Herr ... (Mal 2,16).
In Israel sind Scheidung und Wiederheirat bekannte Größen. Obwohl die Torah Regelungen für polygame Verbindungen ebenso wie für geschiedene Leute trifft, ist die ursprüngliche Bestimmung des lebenslangen exklusiven Miteinanders von Mann und Frau damit nicht aufgehoben. Das bringt Maleachi deutlich zum Ausdruck.
| Die Zeit Jesu begegnete dem Problem Scheidung mindestens so leichtfertig wie die heutige |
Die Fangfrage lautet: "Ist es einem Mann erlaubt, aus jeder Ursache seine Frau zu entlassen (V. 3)?" Jesus antwortet weder mit "Ja" (etwa im Sinn der Schule Hillels) noch mit "Nein." Er verweist vielmehr auf den ursprünglichen Plan Gottes, nachdem Mann und Frau sich für ihre Ehe von ihrem Elternhaus loslösen, aneinander hängen und eine neue Einheit als "ein Fleisch" werden. Diese Einheit soll der Mensch nicht scheiden.
| Es darf keinen Zweifel daran geben, daß Ehescheidung keine Probleme löst und im Widerspruch zum Wesen der Ehe steht |
Die Gefahr für die christliche Ehe besteht heute darin, daß der gesellschaftliche Konsens über Notwendigkeit und Funktionen der Ehe im Gegensatz zu früheren, vor-68-er Zeiten, nicht mehr gegeben ist und die Christen - unvorbereitet auf diese Herausforderung - unbemerkt ihre Wertmaßstäbe anpassen. Anstatt unser Verständnis von Ehe, Ehescheidung und Wiederheirat aus der Bibel zu gewinnen, übernehmen wir - mit zeitlicher Verzögerung - die Vorstellungen der uns umgebenden Gesellschaft, zum Nachteil stabiler Ehen.
Zu der Verunsicherung im Umgang mit dem Thema "Scheidung und Wiederheirat" in der Gemeinde trägt leider auch die Tatsache bei, daß wir uns in der Praxis viel mehr auf die Ausnahmen von der allgemeinen Ordnung konzentrieren als auf die Regel. Wir diskutieren lieber, ob eine Scheidung und eine zweite Ehe in gewissen Fällen erlaubt sei und in welchen Fällen, oder nicht. Darin spiegelt sich der pharisäische Ansatz wider, der von Jesus mit der Erinnerung an die ursprüngliche Ordnung zurückgewiesen wird.
| Die Gefahr für die Christen besteht heute darin, daß sie unbemerkt ihre Wertmaßstäbe anpassen |
Jesus nennt lediglich eine Ausnahme, in der Scheidung und Wiederheirat der um Scheidung bittenden Person nicht als Ehebruch angerechnet werden müssen: wenn die Scheidung aufgrund von Hurerei, griechisch Porneia, verlangt wird. "Ich sage euch aber, daß, wer immer seine Frau entlassen wird, außer wegen Hurerei, und eine andere heiraten wird, Ehebruch begeht" (V. 9a).
| Grundsätzlich ist eine Scheidung und Wiederheirat als Ehebruch gewertet |
Man hat die Porneia in der Auslegung immer wieder auf "gesetzwidrige Eheverbindungen"[ 20 ] engführen wollen. Man denkt an 3Mo 18,6-18, wo Gott verbietet, sich seinen nächsten Blutsverwandten geschlechtlich zu nähern. Ausnahme zu diesem Verbot ist lediglich die sogenannte Leviratsehe (Schwagerehe, 5Mo 25,5-10), die einen Mann andernfalls unter Verlust seines guten Rufs (5Mo 25,9-10) verpflichtet, eine kinderlos gebliebene Ehe eines verstorbenen Bruders mit der verwitweten Schwägerin weiterzuführen, um den Namen des verstorbenen Bruders weiterzuführen (5Mo 25,6).
Die Worte Jesu bieten jedoch keinen Anlaß, von der allgemeinen Bedeutung von Porneia abzuweichen: Der ganze Abschnitt handelt von dem generellen Thema "Ehe" und "Ehescheidung." Hier erwarten wir keine Ausführungen auf irgendwelche seltenen Spezialfälle. Wir sehen auch, daß 3Mo 18 nicht erst eine Verwandtschaftsehe verbietet. Vielmehr macht der Abschnitt die besondere - weil gegenüber der Familie ausgeübte - Schandhaftigkeit (V. 17) allein schon eines Beischlafs deutlich, der ja außerehelich und also gesetzwidrig, also im Sinn des NT Porneia ist.
Wir stellen also fest, daß nach Matthäus 19 eine Ehe wegen Porneia geschieden werden kann. Die Einheit eines Ehepaars wird dabei nicht durch eine mystisch oder sakramental verstandene Einheit des Fleisches heimlich aufrecht erhalten. Vielmehr ist es die öffentliche Bekundung (verlassen - anhangen) mit der Zusammenfügung Gottes, die aus einen Paar ein Ehepaar macht (Mt 19,6).
| Wer mit einer Prostituierten "ein Fleisch wird", ist deshalb noch nicht mir ihr verheiratet - er begeht Unzucht |
Noch eine Beobachtung zu dem Satz: Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden (V. 6). Jesus stellt hier nicht die Unmöglichkeit einer Scheidung fest, sondern gibt der Intension der Verbform nach (3. sing. imp.) eine negative Aufforderung, ein Verbot. Ehescheidung ist möglich, soll aber nicht sein. Die Möglichkeit zur Scheidung, die Jesus selbst nennt - bei Hurerei - ist selbst wieder eingebettet in den allgemeinen Negativzusammenhang von Scheidung und Ehebruch.
Die Stellung der Ausnahmeklausel hat manche Interpretatoren dazu veranlaßt, nur einer Scheidung zustimmen zu wollen, nicht aber einer Wiederheirat des unschuldigen Teils. Man sagt, dann müsse "außer wegen Hurerei" nach den Worten "eine andere heiraten wird" stehen. Das ist aber unlogisch, denn die Scheidung wird ja gegebenenfalls aufgrund der Hurerei verlangt, nicht aber aufgrund einer Wiederheirat. Die Ausnahmeklausel steht also an der richtigen Stelle.
| Die gute Reaktion des betrogenen Ehepartners wäre, die Versöhnung zu suchen und die Ehe fortzusetzen |
Die gute Reaktion des betrogenen Ehepartners wäre also, die Versöhnung zu suchen und die Ehe fortzusetzen. Jesus gibt kein Gebot noch einen Freibrief für eine Scheidung nach einem Betrug. Er spricht den in solchen extremen Fällen um Scheidung bittenden Partner lediglich von der Qualifizierung dieser Scheidung als Ehebruch frei. Der Wille des Herrn ist damit aber nicht ausgesagt. Der Wille des Herrn ist auch in solchen Fällen: Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden (V. 6). Am schlimmsten wäre es, wenn ein Ehepartner sich ein geistliches Alibi für seine Scheidungsabsicht dadurch erschleichen würde, indem er seine Ehe so lange "zur Hölle" macht, bis der Partner schließlich fremdgeht und man somit ein "Recht" auf Scheidung hat. Das ist eine Perversion.
Der Parallelbericht des Markusevangeliums verdeutlicht die falsche Intension der Pharisäer. Es wird deutlich, daß Jesus zuerst nach dem mosaischen Gebot über Ehe und Ehescheidung gefragt hat: was hat euch Mose geboten (Mk 10,3). Ihre Antwort stellt nicht die Schöpfungsordnung in den Mittelpunkt, sondern die Regelung über den Scheidebrief. So war aus der Not der Herzenshärte ein Gebot geworden.
Markus gibt die Ausnahmeklausel - außer wegen Hurerei - nicht wieder. Das vermindert natürlich nicht die Gültigkeit dieser Worte Jesu. Im Markusevangelium ist allein die Stabilität der Eheordnung im Blickfeld. Wenn Mann oder Frau sich scheiden lassen und eine andere Person heiraten, begehen sie Ehebruch: Wer seine Frau entläßt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch gegen sie. Und wenn sie ihren Mann entläßt und einen anderen heiratet, begeht Ehebruch (Mk 2, 11b-12).
Im Lukasevangelium ist die gelegentliche Auseinandersetzung mit den Pharisäern über Ehebruch in einen Satz zusammengefaßt, natürlich auch ohne Besonderheiten wie im Fall von Porneia. Sowohl der entlassende Mann als auch der die Entlassene Heiratende machen sich des Ehebruchs schuldig, weil sie die Versöhnung der Ehe verunmöglichen: Jeder, der seine Frau entläßt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; und jeder, der die von einem Mann Entlassene heiratet, begeht Ehebruch (Lk 16,18).
Die unbedingte Betonung des Schöpferwillens auf die Beständigkeit der Ehe lenkt den Blick der Zuhörer Jesu weg von ihrer kleinkrämerischen Rechthaberei - der Hartherzigkeit - hin auf die Verantwortlichkeit und Treue für die bestehende Ehe, auch wenn sie im Widerspruch des Partners steht. Das ist so hart für die scheidungsrechtsgewöhnten Männer, daß - bei Matthäus - sogar die Jünger angesichts der "harten" Haltung Jesu an ihrem Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verbindung unter solchen Umständen Ausdruck geben (Mt 19,10). Heute haben viele Zeitgenossen aus denselben Gründen Angst vor Verbindlichkeit in ihren Lebensbeziehungen. Hier darf die Gemeinde Jesu mit der Predigt des Willens Gottes und der großen Chance einer wahrhaft christlichen Ehe Mut und Überzeugung für Verbindlichkeit schaffen.
| Jesus stellt die wahren Ansprüche des Gesetzes Gottes gegen seine gesetzlichen Entwertungen |
Der Herr zitiert zuerst das biblische Gebot: Du sollst nicht ehebrechen (grammatikalische Form eines strikten Verbotes[ 24 ] ) (Mt 5,27). Dann macht er deutlich, daß nicht erst die vollendete Tat der Ehebruch ist, sondern schon der begehrliche Blick (V. 28). Der Zuhörer, gewöhnt, sich über das unmoralische Verhalten der Tatsünder ungeniert zu erheben, sieht sich nun plötzlich selbst potentiell mit dem Vorwurf des Ehebruchs konfrontiert. Ehebrecher im Herzen gibt es viele. Daher brauchen auch die Vielen Vergebung für diese Sünde und eine Erneuerung ihrer Gesinnung.
Sodann rückt Jesus auch die Entlassung einer Frau durch ihren Mann ins Blickfeld. Auch hier kommt der Vorwurf des Ehebruchs ins Spiel. Allerdings ist der Entlassende nicht nur ein Ehebrecher wie in Matthäus 19 (wer entlassen wird ... begeht Ehebruch), sondern er ist auch der (wahrscheinliche) Verursacher für einen Ehebruch der Frau: macht, daß sie Ehebruch begeht (V. 32). Warum? Weil im üblichen Fall der Wiederverheiratung die Versöhnung und Wiederherstellung der ursprünglichen Ehe unmöglich wird (5Mo 24). Auch der neue Ehepartner ist dann am Ehebruch der ersten Ehe beteiligt (V. 32); und das alles, weil der erste Mann die Frau entlassen hat.
Dieselbe Ausnahme wie in Matthäus 19 wurde auch in Matthäus 5 genannt: wenn Hurerei begangen wurde. Aber das ist kein Freibrief zur Scheidung oder begründete sogar eine Pflicht dazu. Das jesuanische ICH ABER kontrastiert auch hier nicht das Gesetz, sondern die gesetzliche Entstellung des Gesetzes. In diesem Fall steht die strenge Auffassung des Herrn der liberalen Scheidungspraxis seiner zeitgenössischen Ausleger gegenüber.
| Ehebrecher im Herzen gibt es viele. Die Ausnahmeklausel in Mt 5 und 19 ist kein Freibrief zur Scheidung |
Wir erkennen die Intention Jesu, die den pharisäischen Absichten entgegenläuft: die Ehe wieder zurechtbringen. Er will nicht den Tod des Sünders (vgl. Hes 33,11). Er sucht nicht den Ehemann auf, um ihm die Scheidung freizugeben oder gar zu befehlen. Obwohl hier offenkundig Porneia in Form von Ehebruch vorliegt! Jesus will, daß der Sünder umkehre und lebe (Hes 33,11). Hier bedeutet das: Versöhnung mit dem Ehemann und zukünftige Treue.
| Polygamie, Mätressenhaltung, Hurerei, Scheidungen, Mißhand-ungen waren im römischen Reich mehr oder weniger an der Tagesordnung |
Angesichts der Heiligkeit Gottes und der notwendigen Absonderung des Christen kommt die Frage auf, ob sich Christen aufgrund ihres Glaubens scheiden lassen sollen, wenn der Ehepartner nicht gläubig geworden ist. Paulus verneint das. Weder ist ein Christ bei Untreue seines Ehepartners zur Scheidung aufgerufen (Mt 19), noch bei Unglauben seines Partners (1Kor 7,12-13). Im Gegenteil, die Familie wird durch den gläubigen Teil geheiligt (wenn auch nicht gerettet)(V. 14).
| Die zweite schmerzhafte Ausnahme vom Scheidungsverbot. |
| Die Bibel geht hier von der Möglichkeit der Wiederheirat aus |
Die Ausnahme von der allgemeinen Ordnung ist eine echte Ausnahme. Wenn ein Christ aus Glaubensgründen Scheidung erleidet, ist er in solchen Fällen nicht gebunden (V. 15). Man bezieht diesen Ausdruck zwar auch lediglich auf die Scheidung, nicht aber auf Wiederheirat.[ 28 ] Aber dann wäre der Ungebundene gleichwohl gebunden, dann bestünde in punkto "Bindung" kein Unterschied zwischen dem aus Glaubensgründen Geschiedenen und der Person, der in Vers 11 noch die Versöhnung statt Wiederheirat anbefohlen worden war. Der Ausdruck nicht gebunden hätte dann keinen Sinn.
Daß Paulus mit einer Wiederheirat rechnen kann, geht auch aus den Qualifikationslisten für Aufseher/Älteste (1Tim 3,2, Tit 1,6) hervor: Mann einer Frau. Wenn es nur Männer einer Frau in den Gemeinden gegeben hätte, müßte diese Anforderung nicht aufgeführt werden. Schwerlich kann es hier allein um Polygamie gehen. Es gibt in den Gemeinden Männer und Frauen, die mehrmals verheiratet waren. Aber ähnlich wie die Priester im Alten Testament nur Jungfrauen heiraten durften (3Mo 21), sollen nun auch die Ältestenehen ein Ausdruck der exklusiven Bindung von Gott zu seinem Volk sein. Sie sollen Orientierung geben. Sowenig das Gesetz entlassene Frauen oder gar ehrbare Witwen mit dem Heiratsverbot für Priester abqualifiziert, sowenig ist die Forderung des Paulus nach der Einehe für Älteste eine Abstempelung anderer Männer als Christen zweiter Klasse. Es gibt solche Menschen in der Gemeinde, aber nicht alle müssen und sollen alle Aufgaben übernehmen (können).
| Die Bibel kennt die Lehre von einer sakramentalen oder mystischen Ein-Fleisch-Einheit nicht |
Auch dem "unschuldig geschiedenen" Menschen legte Paulus dann in 1Kor 7,39 auf, alle Hoffnungen in den Tod des geschiedenen Ehepartners zu setzen, wenn eine Versöhnung unmöglich sei. Erst dann wäre er frei, sich zu verheiraten. Das widerspräche aber dem "nicht gebunden" in Vers 15.[ 29 ] Der um des Glaubens willen verlassene Neubekehrte würde seine Hinwendung zu Christus als eine Hoffnung auf den Tod statt als eine Hoffnung für das Leben erfahren.
Römer 7,1-3 geht ebenfalls auf das Prinzip der lebenslangen Eheverbindung ein. Die gesetzeskundigen Römer werden daran erinnert, daß Ehen geschlossen werden, "bis daß der Tod sie scheidet." Wenn die Frau sich aber mit einem anderen Mann einläßt, ist sie eine Ehebrecherin. Nur der Tod als natürliches Ende der Ehe entbindet die Frau von ihrem Mann. Mit diesen Ausführungen gibt Paulus einen Vergleich für die Gebundenheit des Menschen an das mosaische Gesetz, das ihn wegen seiner Sünde verurteilt. Einzig durch das Sterben Christi, in das wir mit hineingenommen sind, werden wir frei von der Verurteilung und können uns nun neu verbinden, um dem Neuen des Geistes zu dienen (Röm 7,4-6). Der Zweck der Verse 1-3 ist nicht die Darstellung einer Lehre über Scheidung (sie wird auch nicht erwähnt), sondern eine Illustration ("So auch ihr," V. 4) für die Notwendigkeit des Todes Jesu, um uns vom Fluch des Gesetzes zu lösen. Es ist klar, daß Paulus hier keine Ausnahmen wie in 1Kor 7 diskutiert, denn die Ehe ist gar nicht das Thema, sondern das Gesetz.
| Solange es möglich ist, sollte sich der Christ für die Wiederherstellung seines Ehebundes einsetzen und sie nicht durch Wiederheirat seinerseits unmöglich machen |
Der Epheserbrief nimmt das Zueinander von Mann und Frau 1Mo 2,24 als Vorbild für die Beziehung von Christus zu seiner Gemeinde. So sehr wir Gottes Erbarmen über unser eheliches Versagen brauchen und dankbar annehmen, so sehr wissen wir auch, daß jede Scheidung der Zeugniskraft von der Beziehung Christi zu seiner Gemeinde schadet.
| Wir können in diesen zwei Ausnahmefällen das Zugeständnis einer Scheidung nicht von der Möglichkeit einer Wiederheirat trennen; besser aber ist auf jeden Fall die Wiederherstellung der ursprünglichen Ehe |
Man ist sich immer über den Umgang besonders mit Wiederverheiratung unsicher gewesen. Das kommt bereits im Text des Konzils von Elvira (306 n.Chr.) zum Ausdruck (Kanon 9): Gleichfalls soll eine gläubige Frau, die ihren Mann verlassen hat, der gläubig ist, weil er Ehebruch begangen hat, und einen anderen heiratet, von der Heirat abgehalten werden. Wenn sie geheiratet hat, soll sie nicht eher das Abendmahl erhalten, bis der Mann, den sie verlassen hat, gestorben ist, außer wenn vielleicht der Zwang der Schwäche des Fleisches sie zu der Heirat genötigt hat.[ 30 ] Das Konzil will also auch einer "unschuldig" geschiedenen Frau das Abendmahl und damit die vollwertige Teilhabe am Leib Jesus vorenthalten, es sei denn, die Frau hat aus sexueller Not wieder geheiratet. Das ist keine eindeutige Aussage.
Wir konnten auf die seelsorgerlichen Aspekte des Themas kaum eingehen. Der Verkündiger steht im Spannungsfeld zwischen der Strenge des biblischen Gebotes und der Hartherzigkeit des Menschen. Angesichts von Mißhandlungen und anderer tragischer Zustände wird er sich manchmal fragen, wo ein böswilliger Ehebruch auch ohne unrechtmäßige geschlechtliche Vereinigung vorliegt. Es kann aber nicht im Interesse des bibeltreuen Seelsorgers sein, eine Situationsehtik als Maßstab seines Handelns aufzurichten.
Mit der Aufweichung der alten Familienwerte werden auch immer häufiger Menschen zum Glauben kommen, die bereits besondere Beziehungsgeschichten hinter sich haben (Scheidungen, Wiederheirat, Konkubinat usw.). Die christliche Gemeinde darf einmal die Vergebung und die Chance des Neubeginns verkündigen. Behandeln wir diese Menschen nicht als zweitklassige Christen. Andererseits sind sie zusammen mit allen Christen auf den Weg der Nachfolge gerufen.
Hier gilt es unzweideutig: Geh hin, und sündige nicht mehr! Scheidungen sind in der Gemeinde - wie außerhalb - kein Weg, um Probleme zu lösen!
| Das Zeugnis der Christen heute muß auf die Verbindlichkeit der Ehe gehen |
Wenn das Wort Gottes wieder "von Anfang" gehört wird, dann kann die moderne Krise der Ehe überwunden werden. Wo die Bibel verstanden wird, werden die Ehen in den Gemeinden zeugnishaft gefestigt. Beten und arbeiten wir für eine Neubesinnung.
[ 1 ] Scheidungen in Zahlen: DDR und neue Bundesländer: 1965: 26.600, 1985: 51.200, 1995: 21.500. Alte Bundesrepublik: 1965: 58.700, 1985: 128.100, 1995: 147.900. Ehescheidungen Ost und West: 1965: 100 je 10.000 Ehen, 1995: 154 je 10.000 Ehen. Quelle: ideagrafik, idea-Spektrum, 50 (1997), S. 18.
[ 2 ] ideagrafik, idea-Spektrum, 29 (1997), S. 22.
[ 3 ] idea, 131 (1997, vom 13. Nov.). S. 2.
[ 4 ] Stand: 1995. Quelle: idea-Spektrum, 12 (1996), S. 19.
[ 5 ] Wolfhart Pannenberg, "Kirche verdreht Bibelaussagen," idea-Spektrum, 9 (1996), S. 40-42. Unter anderem wird von dem Kommentator angeführt, daß das Arbeitspapier behaupte, die Institution Ehe habe es der Sache nach im AT und im Urchristentum nicht gegeben. Weder gehe es auf Gen 2:18ff noch auf Jesu Bezugnahme auf diesen Text in Mk 10:6ff ein. Die Behauptung, daß "die von einer Frau ausgehende sexuelle Faszination ... auch die Erfahrung lesbischer Frauen" sein auch Männer "von Männern angezogen werden" könnten, sei "eines theologischen Ausschusses unwürdig und geeignet, die Lehrkompetenz der rheinischen Synode zu diskreditieren.
[ 6 ] Kurt Aland, Geschichte der Christenheit, Bd. 1. Gütersloh: Mohn, 1980, S. 399.
[ 7 ] ... aeque consentaneum est, ut quos Deus separauit morte, homo non coniungat matrimonio ... Hoc quantum ad Dei uoluntatem non destruendam ... ("...so ist es gleichermaßen vernunftgemäß, daß der Mensch diejenigen, die Gott durch den Tod getrennt hat, nicht durch eine (neue) Ehe verbindet ... Dies möchte ich hierüber sagen, soweit es sich um den Willen Gottes handelt, den man nicht umstoßen darf ..."). Quelle: E. Dekkers, Tertulliani opera, pars II, CCL 2, de monogamia, Turnhout, 1954, S. 362f. Abgedruckt in: Richard Klein (ed.), Die Christen in der heidnischen Gesellschaft. Das frühe Christentum bis zum Ende der Verfolgungen: eine Dokumentation, Bd. 2. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1994), S. 16-19.
[ 8 ] Das intendieren beispielsweise die polemischen Fragen von Larry Richards in H. Wayne House (ed.), J. Carl Laney, William Heth, Thomas Edgar, Larry Richards, Divorce and remarriage: four christian views. 7. Aufl. Downers Grove, Ill.: IVP, 1996, S. 69.
[ 9 ] Eine ausführlichere Auseinandersetzung der vier bekannten klassischen Positionen (1. Keine Scheidung, keine Wiederheirat; 2. Scheidung, aber keine Wiederheirat; 3. Scheidung und Wiederheirat erlaubt bei Ehebruch und Verlassen-werden; 4. Scheidung und Wiederheirat erlaubt bei verschiedenen Ursachen) bietet H. Wayne House, op. cit., 267 S.
[ 10 ] Gemäß den fünf elementaren Merkmalen der Ehe in Gen 2:24 nach Werner Neuer, "Ehe Ehescheidung, Ehelosigkeit," Das große Bibellexikon, Bd. 1. Hg. Helmut Burkhardt, Fritz Grünzweig, Fritz Laubach u. Gerhard Maier. Wuppertal, Gießen: Brockhaus, Brunnen, 1987. S.292-297, hier 293-294.
[ 11 ] Darauf weist Claus-Dieter Stoll hin: Ehe und Ehescheidung: Die Weisungen Jesu, Theologie und Dienst, H. 36. Gießen, Basel: Brunnen, 1983, S. 22.
[ 12 ] Zum Wortlaut des Scheidebriefs siehe H. L. Strack, P. Billerbeck, Kommentar zum NT aus Talmud und Midrasch, Bd. 1, 9. Aufl. München: C.H: Beck, 1986 S. 311f. Dort ist ein Formular aus dem 11. Jh.(!) zu finden, das aber auf älterer Tradition beruhe.
[ 13 ] Op. cit. S. 315.
[ 14 ] Ibid., S. 313.
[ 15 ] Siehe dazu op. cit., S. 312-320.
[ 16 ] Alfred Edersheim, The Life and Time of Jesus the Messiah, Bd. 2, Grand Rapids: Eerdmans, 1990 (repr.), S. 332.
[ 17 ] loc. cit.
[ 18 ] Walter Bauer, Wörterbuch zum Neuen Testament, 6., völlig neu bearbeitete Aufl. v. K. u. B. Aland, Berlin, New York: W. de Gruyter, 1988, Sp. 1389.
[ 19 ] Friedrich Hauck, Siegfried Schulz, "pornae, pronos, porneia" etc. Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament, Bd. 6 (Pe-R), Begr. Gerhard Kittel, Hrsg. Gerhard Friedrich, Stuttgart: Kohlhammer, 1959, S. 579-595, hier S. 590.
[ 20 ] Z.B. Willem Ouweneel, Henk P. Medema, Trennung, Scheidung, Wiederheirat, Dillenburg: CVG, 1993, S. 53-56.
[ 21 ] John N. Oswalt, "basar. flesh," Theological Wordbook of the Old Testament, Bd. 1. Hrsg. R. Laird Harris, Gleason L. Archer Jr., Bruce K. Waltke, 9. Aufl. Chocago: Moody, 1988, S. 136.
[ 22 ] Wie Ouweneel, op. cit., S. 42, zutreffend bemerkt.
[ 23 ] Gitt. IX, 10. S. Edersheim, op. cit., S. 333.
[ 24 ] Ernst G. Hoffmann, Heinrich von Siebenthal, Griechische Grammatik zum Neuen Testament, Riehen: Immanuel, 1985, §268b,3b. Strikte Verbote werden mit dem Indikativ Futur gebildet (§268b,3c).
[ 25 ] "Korinthern" war ein Spezialausdruck für "kuppeln (Eusthasius zu Ilias II, 570)," ein "korinthisches Mädchen" meint eine Dirne (Plat, Resp 404 D).
[ 26 ] Während in den Evangelien nur Markus den Fall einer Entlassung des Mannes durch die Frau überhaupt erwähnt, steht dieser Fall hier sogar an erster Stelle.
[ 27 ] douloo im Passiv, Bauer, Wörterbuch, Sp. 414.
[ 28 ] Z.B. Stoll, Ehe und Ehescheidung, S. 29.
[ 29 ] Wir verstehen "nicht gebunden" V. 15 und "frei" V. 39 also als Parallelbegriffe.
[ 30 ] E. J. Jonkers (ed.), Acta et symbola conciliorum quae saeculo quarto habita sunt, Leiden, 1954, 7.